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Nutzungsordnung für die schuleigenen Computer

 

1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsordnung wird in der Schule durch Aushang bekannt gemacht und kann auch auf der Internetseite der Schule unter www.gsg-goettingen.de abgerufen werden. Mit der Nutzung eines Rechners werden diese Nutzungsbedingungen anerkannt. Die Nutzungsordnung gilt für alle Computer in der Schule und kann jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.

 

 

2. Nutzungsberechtigung

Nutzungsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und andere Mitarbeiter der Schule nach einer Einweisung durch das Fachpersonal. Alle Nutzungsberechtigten bekommen vom Netzwerkadministrator einen eigenen Nutzernamen zugewiesen und müssen sich ein Passwort auswählen. Diese Accountdaten sind personengebunden und dürfen nicht weitergegeben bzw. anderen zugänglich gemacht werden.

Die Computer stehen allen Schülern im Rahmen des Unterrichtes und in der Mittagsfreizeit zur Verfügung. Während der regulären Unterrichtszeit ist die Nutzung der Informatik-Fachräume für SchülerInnen der Mittelstufe nur in Begleitung der Lehrkraft möglich. Diese Regelung kann aufgehoben werden, wenn die entsprechende Lehrkraft den SchülerInnen einen schriftlichen Arbeitsauftrag gegeben hat.

 

 

3. Weisungsrecht

Weisungsberechtigt sind die unterrichtsführenden Lehrerinnen und Lehrer, der Netzwerkadministrator und weitere von der Schulleitung beauftragte Personen.

 

 

4. Umgang mit Computern der Schule

Innerhalb der Computerräume und der Bibliothek ist den Anweisungen der aufsichtsführenden Personen Folge zu leisten. Das Essen und Trinken an den Computern ist generell untersagt. Dieses Verbot umfasst auch das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räume. Das Kopieren von Daten, Veränderungen der Installation und Konfiguration der Rechner und des Netzwerkes sowie Manipulationen jeglicher Art sind grundsätzlich verboten. Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können auf dem zugewiesenen Speicherbereich im Netzwerk abgelegt werden. Beschädigungen an der Hardware bzw. Diebstähle einzelner Komponenten werden umgehend zur Anzeige gebracht. Hinweise auf  Beschädigungen und Diebstähle werden vertraulich behandelt und im Erfolgsfall einer Täterermittlung belohnt! Daten, die lokal auf den Rechnern gespeichert werden, werden automatisch gelöscht. Das Starten von eigenen Programmen ist untersagt.

 

 

5. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation

An den einzelnen Geräten arbeiten täglich die unterschiedlichsten Personen. Jeder Nutzungsberechtigte erwartet, mit der vertrauten Technik in gewohnter Art und Weise arbeiten zu können. Jeder noch so gut gemeinte Eingriff stellt in erster Linie eine Veränderung dar, die das Ausüben erlernter Tätigkeiten behindert und erschwert. Insofern sind Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation generell untersagt.

 

 

6. Nutzung des Internets aus dem schulinternen Netz

Der Internetzugang der Geschwister-Scholl-Gesamtschule erfolgt über das Göttinger Stadtschulnetzes und wird von der  Firma SerNet (www.sernet.de) betreut und kontrolliert. Jugendgefährdende Inhalte (gewaltverherrlichende, pornografische, rassistische Inhalte, etc.) werden weitmöglichst herausgefiltert, allerdings ist dies bei der täglich wachsenden Zahl an neuen Internetangeboten nicht immer zu 100% möglich. Deshalb ist das Nutzen von Seiten mit dem erwähnten Inhalt generell untersagt! Sollte sich irgendjemand durch Informationen aus dem Internet verletzt, entwürdigt oder in anderer Art und Weise angegriffen fühlen, muss er diesen Sachverhalt mit dem Urheber der Information klären. Die Geschwister-Scholl-Gesamtschule ist nicht für den Inhalt der über den Internet-Zugang bereitgestellten Informationen verantwortlich. Kein Benutzer hat das Recht, Vertragsverhältnisse im Namen der Schule einzugehen oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen (Dialer, etc).

An allen Computern der Geschwister-Scholl-Gesamtschule herrscht generelles Spielverbot.

 

 

7. Versenden von Informationen ins Internet (Chat, Mail, Eintragungen in Foren und Gästebücher, etc.)

Es ist grundsätzlich untersagt, den eigenen Account an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Schule Schaden zuzufügen. Dies gilt insbesondere für rassistische, ehrverletzende, beleidigende oder aus anderen Gründen gegen geltendes Recht verstoßende Nachrichten, Beiträge und Eintragungen.

 

 

8. Datenschutz und Datensicherheit

Die auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk zur Verfügung stehende Software ist Eigentum des Herstellers. Eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet. Alle auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff der Netzwerkadministratoren. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen gegenüber der Geschwister-Scholl-Gesamtschule besteht nicht. Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann nicht gewährleistet werden. Aufgerufene Seiten des Internets werden protokolliert. Ggf. kann festgestellt werden, wer eine Seite aufgerufen hat. Der Abruf von Seiten mit rassistischen oder pornografischen Inhalten ist unzulässig. Gerät ein Nutzer versehentlich auf eine solche Seite, hat er sie unverzüglich zu verlassen! Eine Virenfreiheit des System wird angestrebt, kann aber nie 100% gewährleistet werden. Schadenersatzansprüche können gegenüber der Geschwister-Scholl-Gesamtschule nicht geltend gemacht werden. Die Bekanntgabe oder Weitergabe von Kennungen oder Passwörtern ist verboten. Jeder Nutzungsberechtigte darf sich nur mit seinem persönlichen Benutzernamen und seinem persönlichen Passwort in das System einzuloggen. Die meisten Computer der Geschwister-Scholl-Gesamtschule werden per Kamera überwacht. Diese Überwachung wird aufgezeichnet und nach festen Vorgaben wieder gelöscht. Jeder Nutzer eines Computers in unserer Schule erklärt sich mit der Videoüberwachung einverstanden.

 

 

9. Urheberrecht

Beim Umgang mit Daten ist das Urheberrecht zu beachten! Dies gilt insbesondere für MP3-Files. Es ist untersagt, Dateien im eigenen Verzeichnis auf dem Server zu speichern, die gegen das Urheberrecht verstoßen! Verstöße werden geahndet.

 

 

 

Zuwiderhandlungen

Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus den Netzwerken kopieren, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzerordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netzwerk und die Arbeitsstationen disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen. Insbesondere ein Missbrauch des Internet-Zugangs kann folgende Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen:

Fachraumverbot und Entzug der Nutzungsberechtigung für ein halbes Jahr. Die Sperrung betrifft nicht den Unterricht und die damit verbundenen Aufgaben.

Bei einer Weitergabe der eigenen Zugangsdaten an eine andere Person, deren Zugangsdaten gesperrt sind, erhält man ein Jahr Nutzungsverbot.

Mit fremden Zugangsdaten Eingeloggte, gesperrte Personen werden ein weiteres Jahr gesperrt.

Über jede erfolgte Maßnahme werden die Eltern informiert.

 

 

 

Göttingen, 01. Januar 2008 

 

 

Thomas Konradi, Fachbereichsleiter Mathematik-Informatik

 

Marion Jüttner-Hötker, Schulleiterin

 

 

 



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