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Rechtsgrundlagen

 

Die nicht fächerspezifischen Rahmenbedingungen der gymnasialen Oberstufe werden (außer im nds. Schulgesetz selbst) im Wesentlichen durch vier Vorschriften fest gelegt:


die Verordnung zur gymnasialen Oberstufe
die Ergänzenden Bestimmungen hierzu (Erlass)
die Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe
die Ergänzenden Bestimmungen hierzu (Erlass).

Die fächerabhängigen Vorschriften sind im Wesentlichen


die Richtlinien jedes Faches in der gymnasialen Oberstufe
die Themen für jedes Fach mit Blick auf die zentralen Abituraufgaben
die Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) Niedersachsens für jedes Fach
die Einheitlichen Prüfungsanforderungen der Kultusministerkonferenz (KMK) für (fast) jedes Fach.

Allgemeine Vorschriften im "Original"

 

Die jeweils aktuellen rechtsgültigen Gesetze, Verordnungen und Erlasse werden vom niedersächsischen Kultusministerium bereit gehalten, können dort eingesehen und von dort herunter geladen werden:

 

Niedersächsisches Schulgesetz

über die MK-Seite: www.mk.niedersachsen.de und dann Themen>Unsere Schulen

 

Verordnungen und Erlasse zur gymnasialen Oberstufe

-- über www.mk.niedersachsen.de und dann >Themen>Unsere Schulen>das Gymnasium

Bitte aber beachten Sie, dass sich die Informationen auf der o.a. Webseite in einigen Punkten nur auf das achtjährige Gymnasium beziehen, während an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule der neunjährige Bildungsgang bevorzugt wird, weil er deutliche Vorteile hat, wie z.B. den mehrmonatigen Auslandsschulbesuch ohne Zeitverlust oder die Tatsache, dass ein/e Realschüler/in nicht das letzte Sek-I-Jahr wiederholen muss.

 

Schüler- und Elterninformation des nds. MK

cdl.niedersachsen.de/blob/images/C12621825_L20.pdf



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