Rechtsgrundlagen

Die nicht fächerspezifischen Rahmenbedingungen der gymnasialen Oberstufe werden (außer im nds. Schulgesetz selbst) im Wesentlichen durch vier Vorschriften fest gelegt:

 | die Verordnung zur gymnasialen Oberstufe
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 | die Ergänzenden Bestimmungen hierzu (Erlass)
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 | die Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe
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 | die Ergänzenden Bestimmungen hierzu (Erlass). |

Die fächerabhängigen Vorschriften sind im Wesentlichen

 | die Richtlinien jedes Faches in der gymnasialen Oberstufe
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 | die Themen für jedes Fach mit Blick auf die zentralen Abituraufgaben
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 | die Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) Niedersachsens für jedes Fach
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 | die Einheitlichen Prüfungsanforderungen der Kultusministerkonferenz (KMK) für (fast) jedes Fach. |

Allgemeine Vorschriften im "Original"

Die jeweils aktuellen rechtsgültigen Gesetze, Verordnungen und Erlasse werden vom niedersächsischen Kultusministerium bereit gehalten, können dort eingesehen und von dort herunter geladen werden:
Niedersächsisches Schulgesetz
über die MK-Seite: www.mk.niedersachsen.de und dann Themen>Unsere Schulen
Verordnungen und Erlasse zur gymnasialen Oberstufe
-- über www.mk.niedersachsen.de und dann >Themen>Unsere Schulen>das Gymnasium
Bitte aber beachten Sie, dass sich die Informationen auf der o.a. Webseite in einigen Punkten nur auf das achtjährige Gymnasium beziehen, während an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule der neunjährige Bildungsgang bevorzugt wird, weil er deutliche Vorteile hat, wie z.B. den mehrmonatigen Auslandsschulbesuch ohne Zeitverlust oder die Tatsache, dass ein/e Realschüler/in nicht das letzte Sek-I-Jahr wiederholen muss.
Schüler- und Elterninformation des nds. MK
cdl.niedersachsen.de/blob/images/C12621825_L20.pdf
